Ingenieurbüro BrehmeOsnabrück |
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Wissenswertes zur UmweltplaketteAm 3.1.2012 wurde die letzte Stufe der Umweltzone in Osnabrück eingeführt. Damit dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette oder gültiger Ausnahmegenehmigung in die Innenstadt von Osnabrück. Dies gilt auch für die Innenstädte von 58 anderen Umweltzonen in Deutschland. Den aktuellen Stand können sie hier finden. Umweltzonen sind Gebiete, in denen Fahrverbote für Kraftfahrzeuge mit hohen Feinstaub- und Stickstoffdioxidemissionen festgelegt werden. Von den Verboten sind besonders ältere Dieselfahrzeuge ohne Rußpartikelfilter und Benziner ohne geregelten Katalysator betroffen. Hier können Sie die Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug ermitteln. Maßgeblich für die Einstufung ist die Emissionsschlüsselnummer im Feld 14.1 im Fahrzeugschein. Eine Umweltplakette erhalten Sie von allen Fahrzeugprüfern, der Stadtverwaltung und in allen Kfz-Werkstätten, die Abgasuntersuchungen durchführen. Hat man so eine Plakette nicht und fährt trotzdem rein, kostet das 100 Euro Strafe. Ausnahmeregelungen für die Umweltplakette Folgende Fahrzeuge dürfen gemäß Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung in der Umweltzone generell ohne Plakette fahren:
Kontakt: Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Brehme |
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