Ingenieurbüro Brehme

Osnabrück

 
       
   
 

Vorschriften für Prüfstützpunkte:


bei Bremsenprüfständen (BPS)

  • seit 2017 muß bei allen Bremsenprüfständen zusätzlich zur Stückprüfung eine Kalibrierung durchgeführt werden (ist der BPS nicht kalibrierfähig, muß er ausgetauscht werden),

  • seit 2020 müssen alle Bremsenprüfstände ASA-Schnittstellen besitzen.

  • Der GTÜ-Prüfmittelservice kalibriert Bremsenprüfstände und berät Sie individuell.


bei Scheinwerfereinstellsytemen

  • Aufstellorte für das Scheinwerfereinstellgerät (SEP) dürfen max. Unebenheiten von +/-0,1% besitzen oder es muß ein SEP mit automatischem Nickwinkelausgleich eingesetzt werden (dann sind max. +/-1,5% Bodenunebenheit zulässig). Da auf Böden 0,2%-Abweichungen nur schwer realisierbar sind, müssen ohne Nickwinkelausgleich einstellbare Schienensysteme oder einstellbare Platten als Aufstellfläche für das SEP montiert werden

  • der Aufstellort für das KFZ bei der Scheinwerfereinstellung darf eine max. Abweichung von +/-1,5% (+/-1,5mm/m) besitzen,

  • das SEP selber muß evtl. nachjustiert werden, es muß in sich gerade sein und muß eine TP-Nr. auf dem Typenschild besitzen.


Abgasmeßgeräte, schreibenende Bremskraftmeßgeräte, Manometer, Geräuschmessgeräte

  • Seit 2019 muß eine Kalibrierung stattfinden.

  • Seit Juli 2023 ist eine Diesel-AU mit Partikelzählung vorgeschrieben.


Seit dem 1.11.2011 ist die Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach §23 StVZO anzuwenden.


Seit dem 9.11.2021 ist ein neuer Bußgeldkatalog gültig.
Informationen zu möglichen Fahrverboten Infoblatt Bußgeldkatalog.






Kontakt:

Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Brehme
Ulmenstraße 7
49088 Osnabrück
Handy: 0170 4900 194
e-mail: info@ib-brehme.de
Web: http://www.ib-brehme.de